Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes
Alesheim Nr. 7 „Am Echerlein“
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss –
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -
Der Gemeinderat Alesheim hat am 17.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Alesheim Nr. 7 „Am Echerlein“ beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Erschließung und Bebauung des geplanten Wohnbaugebietes geschaffen werden. Mit der Bereitstellung von attraktivem Bauland soll dazu beigetragen werden, bauwillige Bürger – insbesondere junge Familien – am Ort zu halten und Abwanderungen zu vermeiden, um auch langfristig die Bevölkerungsstruktur der Gemeinde sichern und erhalten zu können. Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs beträgt ca. 2,30 ha und umfasst die Flurstücke mit den Flur-Nrn. 487, 488 und 492 (Teilfläche) der Gemarkung Alesheim.
In der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2023 wurde nunmehr der vom Ingenieurbüro Klos, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt erstellte Vorentwurf des Bebauungsplanes behandelt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Zeit
vom 04. August 2023 bis 18. September 2023
öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet (siehe unten) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen können schriftlich oder auch zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.