B e k a n n t m a c h u n g

5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alesheim

Änderungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Alesheim hat am 20.06.2025 die 5. Änderung des Flächennutzungsplans Alesheim beschlossen. Mit der Änderung erfolgt eine kleinräumige Anpassung im Gemeindeteil Trommetsheim. Anlass für das Änderungsverfahren ist die geplante Errichtung eines Kfz-Werkstattgebäudes auf dem Grundstück Römerweg 2 in Trommetsheim. Der Änderungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 1404 (Teilfläche), 1404/6, 1404/7, 1404/8, 1404/11, 1404/14, 1404/15 und 1404/16, Gemarkung Trommetsheim mit einer Gesamtfläche von ca. 0,73 ha.

In der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2025 wurde der vom Planungsbüro Dunz, Brunnengasse 1, 91781, Weißenburg i. Bay. erstellte Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans behandelt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit

vom 25. Juni 2025 bis 28. Juli 2025

öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet (siehe PDF-Dateien unten) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.